Einkommensteuer als Selbststaendiger: Ruecklagen richtig planen
Anders als Angestellte haben Selbststaendige keinen Arbeitgeber, der die Steuer automatisch einbehalt.
Die Einkommensteuer wird stattdessen einmal jaehrlich veranlagt — wer keine Ruecklagen gebildet
hat, steht nach dem Steuerbescheid schnell vor einem Problem. Als Daumenregel gilt: 25 bis 35% des
Gewinns fuer Steuern und Sozialabgaben beiseitelegen.
Dieser Schaetzer berechnet auf Basis deines zu versteuernden Einkommens eine Orientierungsgroe fuer
deine monatliche Steuerruecklage. Das zu versteuernde Einkommen ist dein Jahresgewinn minus
abzugsfahige Betriebsausgaben und Sonderausgaben. Der Grundfreibetrag von 11.784 EUR (2025)
wird automatisch abgezogen — auf den darunter liegenden Teil faellt keine Steuer an.
Fuer eine vollstaendige Ruecklageplanung empfiehlt sich der
Ruecklagen-Rechner, der neben der Steuer auch
Krankenversicherung und Altersvorsorge einbezieht. Den passenden Stundensatz, mit dem du deine
Steuerbelastung von Anfang an einkalkulierst, findest du mit dem
Stundensatz-Rechner.