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Bei Gruendung im Laufe des Jahres gilt ein anteiliger Grenzwert.

Hinweis: Dies ist eine vereinfachte Berechnung auf Basis der gesetzlichen Grenzwerte 2025. Fuer verbindliche Aussagen zur Umsatzsteuerpflicht wende dich an einen Steuerberater.

Weitere Rechner

Haeufige Fragen

Was ist die Kleinunternehmer-Regelung?
Die Kleinunternehmer-Regelung nach § 19 UStG befreit dich von der Umsatzsteuerpflicht, wenn dein Umsatz im Vorjahr unter 25.000 EUR lag (Stand 2025). Du stellst Rechnungen ohne Umsatzsteuer-Ausweis und musst keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben. Im Gegenzug kannst du aber auch keine Vorsteuer aus Eingangsrechnungen geltend machen. Die Grenze wurde zum 1.1.2025 von 22.000 EUR auf 25.000 EUR angehoben.
Was passiert, wenn ich die Kleinunternehmer-Grenze ueberschreite?
Ueberschreitest du die 25.000-EUR-Grenze im laufenden Jahr, wirst du ab dem naechsten Kalenderjahr automatisch umsatzsteuerpflichtig. Du musst dann 19% bzw. 7% Umsatzsteuer auf deine Rechnungen aufschlagen, regelmaessige Voranmeldungen beim Finanzamt einreichen und die eingenommene Steuer abfuehren. Gleichzeitig kannst du ab diesem Zeitpunkt Vorsteuer aus deinen Betriebsausgaben abziehen.
Wie wird die Grenze bei Gruendung im Laufe des Jahres berechnet?
Bei einer Gruendung nach dem 1. Januar gilt eine anteilige Grenze: Die 25.000 EUR werden durch 12 geteilt und mit den verbleibenden Kalendermonaten bis Jahresende multipliziert. Wer zum Beispiel im Juli gruendet, hat noch 6 Monate und eine anteilige Grenze von 12.500 EUR. Dieser Rechner berechnet den anteiligen Grenzwert automatisch anhand des eingegebenen Gruendungsmonats.

Kleinunternehmer-Grenze 2025: Was du wissen musst

Die Kleinunternehmer-Regelung ist fuer viele Selbststaendige und Gruender eine attraktive Option: keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen, keine Voranmeldungen, weniger Buerokratie. Seit 2025 gilt eine erhoehte Grenze von 25.000 EUR Vorjahresumsatz — eine Anhebung gegenueber den bisherigen 22.000 EUR.

Besonders wichtig ist die anteilige Berechnung im Gruendungsjahr. Wer nicht zum 1. Januar startet, hat weniger Monate und damit einen entsprechend niedrigeren Grenzwert. Dieser Rechner ermittelt deinen individuellen Grenzwert automatisch und zeigt dir per Ampel-Anzeige, wie nah du der Grenze bist. So erkennst du fruehzeitig, ob du deine Preise oder Auftragsvolumina anpassen musst.

Beachte: Ueberschreitest du die Grenze, musst du ab dem Folgejahr Umsatzsteuer ausweisen. Dann lohnt es sich, den Umsatzsteuer-Rechner zu nutzen, um Netto- und Bruttobetraege korrekt zu kalkulieren. Fuer die steuerliche Gesamtplanung hilft zusaetzlich der Ruecklagen-Rechner, damit Steuerzahlungen am Jahresende keine Ueberraschung werden.